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BGH, 17.08.1993 - 1 StR 477/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlerhaftigkeit von Strafzumessungserwägungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 477/93
Falls sich diese Erwägung auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB als solches bezogen haben sollte, war sie nicht fehlerhaft; denn dieser Umstand gilt für jeden denkbaren Punkt der Skala des gemilderten Strafrahmens und ist deshalb nicht geeignet, als Differenzierungsmerkmal innerhalb dieses Rahmens zu dienen (vgl. - für den Fall des Versuchs - BGH NStZ 1990, 30). - BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 477/93
Einiges spricht freilich dafür, das Landgericht habe sich durch zwingende Vorschrift gehindert gesehen, die Umstände, welche § 21 StGB zugrunde lagen, nochmals in die Zumessungserwägungen einzubeziehen; das wäre fehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5). - BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 477/93
Einiges spricht freilich dafür, das Landgericht habe sich durch zwingende Vorschrift gehindert gesehen, die Umstände, welche § 21 StGB zugrunde lagen, nochmals in die Zumessungserwägungen einzubeziehen; das wäre fehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5).